Zur Erinnerung

Es ging als Geiseldrama von Gladbeck in die deutsche Geschichte ein:

Im August 1988 überfallen Dieter Degowski und sein Komplize Hans-Jürgen Rösner eine Bank in der nordrhein-westfälischen Stadt. Sie flüchteten durch mehrere Bundesländer und die Niederlande. Auf der Flucht mussten drei Menschen sterben.

Nach 30 Jahren Haft hat das Landgericht Arnsberg nunmehr bestätigt, dass Dieter Degowski zur Bewährung aus der JVA entlassen werden kann. Darüber hinaus wird dem Antrag Degowskis, mit einem neuen Namen ausgestattet zu werden, entsprochen. Als Grund für die Namensänderung nannte die JVA eine „Erleichterung seiner Wiedereingliederung“. Doch die Beantragung – und vor allem die Bewilligung – eines neuen Vor- oder Nachnamens gestaltet sich häufig als äußerst schwierig. Dies mit gutem Grund, da für die Änderung ein sog. wichtiger Grund dargelegt werden muss. Mit der „Erleichterung der Wiedereingliederung“ wurde ein derartiger wichtiger Grund bejaht.

Kommentar

Die Änderung des Namens ist in Deutschland spätestens seit der „Stasi-Affäre“ um Günter  Guillaume bekannt geworden. Möglich ist, das Ändern des Vornamens oder aber des Nachnamens. Der Sohn des Stasi-Spitzels Günter Guillaume hat – erstmals medienwirksam – seinen Nachnamen ändern lassen.

Nun also auch ein zu lebenslanger Haft verurteilter Mörder, nämlich Dieter Degowski. Ich halte dies für konsequent und richtig. Als wichtiger Grund wird bei Straftätern ein seltener oder auffälliger Familienname anerkannt. Degowski ist schon selten und auch auffällig. Auch ist dieser Name untrennbar mit dem Geiseldrama von Gladbeck verbunden. Die Geiselnahme nach einem Bankraub war 1988 ein Medienereignis – übrigens nicht nur, weil Degowski und sein Komplize Hans-Jürgen Rösner zwei Geiseln töteten, sondern auch weil Passanten und die Medien den Straftätern die Flucht zum Teil erleichtert hatten. Dies ist Dieter Degowski nicht anzulasten. Er würde es mit dem Namen Dieter Degowski nach seiner Freilassung schwer haben. Wer vermietet schon einem verurteilten Mörder eine Wohnung? Und wer gibt einem skrupellosen Geiselnehmer einen Job?

Die Resozialisierung steht im Vordergrund des Strafvollzuges. Der Gesetzgeber hat mit den Gesetzen und Vorschriften zur Namensänderung die Voraussetzungen geschaffen und diese eng ausgelegt. Vorliegend wird jedes der Kriterien erfüllt.

Ein neuer Name für Degowski hat also nicht nur für ihn, also auch für die Gesellschaft durchaus etwas Gutes. Für Degowski wird – nach der nahezu 30-jährigen Haft – eine Chance zur Wiedereingliederung wahr. Diese Chance zur Wiedereingliederung ist auch eine Chance für die Gesellschaft, nämlich ein vollwertiges, anerkanntes Mitglied zu erhalten.

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