Vermögensdelikte

Vermögensdelikte

Als Vermögensdelikte bezeichnet man die Straftaten, die sich gegen das Vermögen andere Personen richten (z. B. räuberische Erpressung, Betrug oder Diebstahl). Mag der Fall eigentlich auch noch so klar aussehen, so kann sich eine unerwartete – meist positive – Wendung ergeben, wenn z. B. das Gericht oder die Staatsanwaltschaft nicht mehr davon überzeugt ist, ob eine sog. Zueignungsabsicht beim Täter vorlag oder diese überhaupt rechtswidrig gewesen ist. Schon aus den Begriffen zeigt sich, dass nahezu sämtliche Strafvorschriften welche das Vermögen betreffen, mit Rechtsbegriffen gespickt sind. In jedem Falle sollten Sie sich bei einem derartigen Schuldvorwurf fachkundig beraten und auch vertreten lassen.

Mit Geschick und auch ein wenig Glück kann der Verteidiger bereits im schriftlichen Verfahren das Verfahren zum Erliegen bringen, etwa wenn der Schaden des Opfers wieder rückgängig gemacht wird. Um die vielen Facetten des Strafverfahrens bei einem im Raume stehenden Vermögensdelikts zu besprechen, berate ich Sie gerne.

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