Nebenklage / Opfervertretung

Nebenklage/ Opfervertretung

Oftmals fühlen sich Opfer einer Straftat gegenüber den Tätern benachteiligt und in ihren Rechten beschnitten. Dem kann man – zumindest teilweise – entgegen treten, indem ein Antrag auf Zulassung der Nebenklage gestellt wird.

Grundsätzlich ist die Situation als Nebenkläger gegenüber der reinen Zeugenrolle von Vorteil, weil Gestaltungsmöglichkeiten über das Verfahren bestehen. Im Rahmen des Ermittlungsverfahrens haben Nebenkläger insbesondere das Recht auf Akteneinsicht. Sofern die Hauptverhandlung zugelassen wurde, so können gar umfangreiche Beweisanträge gestellt werden, d. h. dass das Gericht Zeugen vernehmen oder eben relevante Dokumente in den Prozess einführen muss. Auch hat man ein umfangreiches Fragerecht und die Möglichkeit, Erklärungen abzugeben sowie einen Schlussvortrag (Plädoyer) zu halten. Zudem besteht die Möglichkeit, dass die Öffentlichkeit ausgeschlossen wird, etwa weil persönliche Kernbereiche des Opfers berührt werden.

Praxisgemäß lassen sich innerhalb der Nebenklage auch Schadenersatzansprüche und Schmerzensgeldzahlungen durchsetzen, weshalb ein mögliches weiteres Verfahren erspart bleibt.

In jedem Falle kann die Nebenklage zu einer psychologischen Befriedigung des Opfers führen, da sich nunmehr „das Blatt wendet“ und der Täter den Handlungen des Opfers erstmals ausgesetzt ist.

Egal welches Motiv Sie als Opfer für eine Nebenklage haben, so werden wir mit Ihrem Befinden und Ihren Interessen behutsam umgehen und diese bestmöglich vertreten. Gerne stelle ich auch wichtige Kontakte, z. B. mit dem Jugendamt oder mit einer Opferorganisation (z. B. „Weißer Ring“) her.

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