Beziehungsstraftaten

Beziehungsstraftaten

Gerade im Bereich der Straftaten zwischen Ehepartnern, Lebensgefährten oder Familienangehörigen (sog. Beziehungsstraftaten) zeigen sich in der Praxis häufig Beweisschwierigkeiten. Hierbei handelt es sich in der Regel um den Tatvorwurf aus dem Sexualbereich (sexuelle Nötigung, Vergewaltigung, etc.) oder aber auch Gewaltdelikte („häusliche Gewalt“). Meist liegen den Strafverfolgungsbehörden keinerlei objektive Beweismittel zur Verfügung. Regelmäßig ist der Täter den Aussagen des (vermeintlichen) Opfers ausgesetzt. Sollten jene Behauptungen nicht zutreffend sein, so ist jenes „Opfer“ im Rahmen der Hauptverhandlung intensiv zu befragen um den Strafverfolgungsbehörden Lücken und Widersprüche aufzuzeigen. Idealerweise lassen sich diese Widersprüche bereits im Rahmen des schriftlichen Verfahrens nach Akteneinsicht aufdecken, sodass es erst gar nicht zu einer Strafverhandlung kommt.

Eine Auswertung des Akteninhaltes sowie eine taktisch durchdachte Zeugenbefragung sind das Fundament für einen befriedigenden Verfahrensausgang. Gerne helfe ich Ihnen hierbei.

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