Jeder hat es schon einmal gelesen oder gehört. Jeder weiß auch, was es (eigentlich) heißt. Andere wiederum haben den Slogan in rechtspopulistischen Zeiten in „All Colours Are Beautiful“ umgetauft.
Die Staatsanwaltschaft ist jedoch regelmäßig „not amused“. Das OLG Frankfurt (2 Ss-OWi 506/17) jedenfalls auch nicht. Der Betroffene hatte nach Ausspruch der vier magischen Buchstaben einen Bußgeldbescheid erhalten. Er soll damit eine Ordnungswidrigkeit im Sinne des § 118 OWiG verwirklicht haben. Hiergegen hat der Betroffene Einspruch eingelegt und sogar Recht bekommen! Die Begründung ist jedoch nicht in seinem Sinne: Das OLG hat festgestellt, dass der Begriff A.C.A.B keine Ordnungswidrigkeit, sondern vielmehr eine Straftat, nämlich eine Beleidigung im Sinne des § 185 StGB darstellt, so die Richter. Dies ergehe vor allem aus dem Kontext, da die Äußerung gegenüber eines Polizeibeamten ausgesprochen wurde: Bastard, „ein uneheliches Kind einer nicht standesgemäßen Frau“ (Quelle. wikipedia.de). Dies vermag in jedem Falle eine Beleidigung darzustellen. Warum das Verfahren eingestellt wurde? Aufgrund § 118 Abs. 2 OWiG, der sogenannten „Subsidiaritätsklausel“. Das bedeutet, dass keine Ordnungswidrigkeit verfolgt werden kann, wenn auch ein Straftatbestand verwirklicht wurde.
Hat sich der Betroffene ins eigene Knie geschossen? Nein, der Polizeibeamte hat nämlich keinen Strafantrag gestellt. Das Statement des Betroffenen: „Alle Bullen sind Schweine? Stimmt auch nicht!“.